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02. Treuhand- & Anderkonto

Treuhand - Anderkonto

Treuhandkonten sind der Oberbegriff für verschiedene Kontoarten im Bankwesen, bei denen fremdes Vermögen, das nicht dem Kontoinhaber gehört, verwaltet wird. Der Kontoinhaber eröffnet das Treuhandkonto zwar unter seinem Namen, handelt aber für fremde Rechnung.

Das Anderkonto (oder Treuhandanderkonto) ist im Bankwesen ein Bankkonto, das der Vermögensverwaltung von fremdem Vermögen dient.

 

Das Anderkonto ist eine Unterart des Treuhandkontos. Sie alle haben – außer dem Girokonto – einen bestimmten Zweck oder über sie können nur bestimmte Bankgeschäfte abgewickelt werden. Anderkonten können sowohl als Geldkonten als auch als Anderdepots (Sachkonten) geführt werden. Bankrechtlich wird das Anderkonto dem „Eigenkonto“ gegenübergestellt, das eigenen Zwecken des Kontoinhabers dient. Das Anderkonto dient dagegen nicht eigenen Zwecken des Kontoinhabers, er wird aber gleichwohl dem kontoführenden Kreditinstitut gegenüber allein berechtigt und verpflichtet. Der Inhaber des Anderkontos verwaltet dieses für den Dritten treuhänderisch.

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